1. Jeder Teilnehmer, der überführt wird, bei einem der Schlessen absichtlich eine Taube gefehlt zu haben, kann von der weiteren Teilnahme am Schlessen augeschlossen werdern.

2. Kaliber 10 ist das grösste zulässige Kaliber. Als Normalkaliber für die Berechnung derEntfernung ist Kaliber 12 angenommen.
Kaliber 10 steht 1 m zurück, Kaliber 16 steht 1 m vor.
Kleinete Kaliber als 16 erhalten keine besondere Vorgabe.
Als stäkste zulässige Schrotladunge gelten:
für Kaliber 10 = 42 g
für Kaliber 12 = 36 g
für Kaliber 16 = 30 g

Gröbere Schrotnummern als Nr. 5 Englisch(etwa 2 3/4 mm) sind nicht zugelassen.

3. Der Raum, innerhalb dessen die Taube fallen muss,
um als getroffen zu gelten, wird durch eine Barrière begrenzt......

Serbus,

Raimey
rse